15 Nov 2019

Weisungsrecht – Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (Az.: 10 AZR 47/17) dürfen Arbeitgeber länger erkrankte Mitarbeiter versetzen. Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements ist keine formelle oder unmittelbare materielle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Versetzung oder einer anderen Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Anordnung des Arbeitgebers auch auf Gründe gestützt wird, die im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers stehen. In dem hier entschiedenen Fall ging es um einen Maschinenbediener, der seit Jahren fast nur in der Nachtschicht arbeitete und in den Jahren 2013 und 2014 jeweils 35 Tage krank geschrieben war. Danach wurde er wegen einer Suchttherapie arbeitsunfähig. Nach seiner Rückkehr in das Unternehmen versetzte ihn der Arbeitgeber in die Wechselschicht.

Die hiergegen vom Kläger erhobene Klage wurde letztendlich durch das Bundesarbeitsgericht abschlägig beschieden.

 

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